Skip to main content

Wichtiger Ausblick 2022 für alle Grundstückseigentümer

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer aufgrund unterschiedlicher Datengrundlagen in den neuen und alten Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Die aktuellen Grundsteuerwerte gelten daher nur bis Ende 2024 übergangsweise weiter. Ab 2025 werden diese neu berechnet.

Für die Neuberechnung auf den Stichtag 01.01.2022 sind ALLE Grundstückseigentümer verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Hierzu wird es im Frühjahr 2022 Informationsschreiben der Thüringer Finanzverwaltung an die Grundstückseigentümer geben.

Die Abgabe der Erklärung muss digital über das Elster-Portal in der Zeit von Juli bis Oktober 2022 erfolgen. Eine Nichtabgabe dieser Erklärung wird zu einer Schätzung seitens der Finanzverwaltung führen gegen die nur binnen vier Wochen nach Bescheiderhalt vorgegangen werden kann. Betroffen sind dabei alle Grundstückseigentümer, unabhängig ob (un-)bebautes, vermietetes, eigengenutztes, verpachtetes, land- und forstwirtschaftliches oder Geschäftsgrundstück.

Aufgrund der Komplexität sowie dem Wissen, dass nicht jeder Grundstückseigentümer online arbeitet/arbeiten kann oder möchte, unterstützen wir gerne bei der Bewältigung dieser Aufgabe - gern in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort!

Weiterführende Informationen finden Sie hier